Talmud zu Bava Batra 10:4
אֵין כּוֹתְבִין שְׁטָרֵי אֵרוּסִין וְנִשּׂוּאִין אֶלָּא מִדַּעַת שְׁנֵיהֶם, וְהֶחָתָן נוֹתֵן שָׂכָר. אֵין כּוֹתְבִין שְׁטָרֵי אֲרִיסוּת וְקַבְּלָנוּת אֶלָּא מִדַּעַת שְׁנֵיהֶם, וְהַמְקַבֵּל נוֹתֵן שָׂכָר. אֵין כּוֹתְבִין שְׁטָרֵי בֵרוּרִין וְכָל מַעֲשֵׂה בֵית דִּין אֶלָּא מִדַּעַת שְׁנֵיהֶם, וּשְׁנֵיהֶם נוֹתְנִין שָׂכָר. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, שְׁנֵיהֶם כּוֹתְבִין שְׁנַיִם, לָזֶה לְעַצְמוֹ וְלָזֶה לְעַצְמוֹ:
Verlobungs- und Heiratsurkunden werden nur im gegenseitigen Einvernehmen verfasst, und der Bräutigam zahlt die Gebühr. Schreiben von Pächtern, [ein Feld für ein halbes, ein Drittel oder ein Viertel (der Produkte) bearbeiten und bewachen] und Landvergabe, [so viele und so viele kor pro Jahr, ob es produziert oder nicht] werden nur im gegenseitigen Einvernehmen geschrieben und der Empfänger zahlt die Gebühr. Auswahlschreiben und (von) allen Handlungen von Beth-Din werden nur im gegenseitigen Einvernehmen verfasst. [("Auswahlschreiben" :) Einer (der Prozessparteien) wählt einen Richter aus, und der andere wählt einen aus, und sie schreiben: "Dieser (Prozessanwalt) hat diesen Richter ausgewählt, und seine Ansprüche sind solche und solche usw." damit sie ihre Ansprüche nicht wiederholen.] Und beide zahlen die Gebühr. R. Shimon b. Gamliel sagt: Die beiden [Prozessparteien] schreiben zwei, jeder (schreibt einen) für sich, [damit ihre Ansprüche gut geordnet sind. Die Halacha entspricht nicht R. Shimon b. Gamliel, aber die Ansprüche der beiden Prozessparteien und des Richters, die jeweils ausgewählt wurden, sind in einer Rechnung geschrieben.]