Talmud zu Avodah Zarah 5:1
הַשּׂוֹכֵר אֶת הַפּוֹעֵל לַעֲשׂוֹת עִמּוֹ בְיֵין נֶסֶךְ, שְׂכָרוֹ אָסוּר. שְׂכָרוֹ לַעֲשׂוֹת עִמּוֹ מְלָאכָה אַחֶרֶת, אַף עַל פִּי שֶׁאָמַר לוֹ הֲעֲבֵר לִי חָבִית שֶׁל יֵין נֶסֶךְ מִמָּקוֹם לְמָקוֹם, שְׂכָרוֹ מֻתָּר. הַשׂוֹכֵר אֶת הַחֲמוֹר לְהָבִיא עָלֶיהָ יֵין נֶסֶךְ, שְׂכָרָהּ אָסוּר. שְׂכָרָהּ לֵישֵׁב עָלֶיהָ, אַף עַל פִּי שֶׁהִנִּיחַ הַגּוֹי לְגִינוֹ עָלֶיהָ, שְׂכָרָהּ מֻתָּר:
Wenn jemand (ein Nichtjude) einen Arbeiter (einen Juden) anstellt, um mit Yayin Nesech für ihn zu arbeiten [um es von Gefäß zu Gefäß zu gießen oder Krüge von Ort zu Ort zu nehmen (selbst mit dem gewöhnlichen Wein von Nichtjuden)], sind seine Löhne verboten (bei der Ableitung von Leistungen). [Dies ist eine Strafe, die ihm von den Weisen für den Umgang mit Yayin Nesech oder mit ihrem gewöhnlichen Wein auferlegt wurde.] Wenn er ihn beauftragte, andere Arbeiten mit ihm zu erledigen, selbst wenn er ihm sagte: "Nehmen Sie diesen Krug Yayin Nesech von Ort zu Ort Ort, "sein Lohn (für die andere Arbeit) sind erlaubt, [als er zu ihm sagte:" Jeder Krug für eine Perutah "; aber wenn er zu ihm sagte: "Gib mir hundert Krüge für hundert Perutoth", und ein Krug Yayin Nesech wurde unter ihnen gefunden, ist sein Lohn verboten.] Wenn einer (ein Nichtjude) einen Esel (von einem Juden) anstellt ) Für die Lieferung von Yayin Nesech ist seine Miete (an den Juden) verboten. Wenn er es zum Reiten anstellte, selbst wenn der Nichtjude sein (Wein-) Schiff darauf stellte, ist seine Leihgebühr zulässig. [Diese Mischna wird für den letzten Teil angeführt, wenn man einen Esel anstellt, auf dem man reiten kann, obwohl er anscheinend hat er es auch angeheuert, um sein Weingefäß und Essen darauf zu stellen— so dass man denken könnte, dass dies so zu betrachten ist, als hätte er es von Anfang an angeheuert, um yayin nesech zu transportieren, und die Mietgebühr ist verboten — wir werden anders genehmigt.]