Responsa zu Challah 3:3
הִקְדִּישָׁה עִסָּתָהּ עַד שֶׁלֹּא גִלְגְּלָה, וּפְדָאַתָּהּ, חַיֶּבֶת. מִשֶּׁגִּלְגְּלָה, וּפְדָאַתָּה, חַיֶּבֶת. הִקְדִּישַׁתָּהּ עַד שֶׁלֹּא גִלְגְּלָה, וְגִלְגְּלָהּ הַגִּזְבָּר, וְאַחַר כָּךְ פְּדָאַתָּהּ, פְּטוּרָה, שֶׁבִּשְׁעַת חוֹבָתָהּ הָיְתָה פְטוּרָה:
Wenn sie [dem Tempel] ihren Teig geweiht hat, bevor sie ihn gerollt hat, und ihn dann [Wert auf eine geweihte Münze] eingelöst hat, ist er [in Challah ] verpflichtet. Wenn sie nach dem Rollen geweiht und eingelöst hat, ist es auch verpflichtet. Aber wenn sie es geweiht hat, bevor sie es gerollt hat, und der Schatzmeister des Tempels das Rollen beendet hat und es dann eingelöst hat, ist der Teig befreit, da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verpflichtung befreit war.
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