Responsa zu Bava Metzia 7:11
כָּל הַמַּתְנֶה עַל מַה שֶּׁכָּתוּב בַּתּוֹרָה, תְּנָאוֹ בָטֵל. וְכָל תְּנַאי שֶׁיֵּשׁ מַעֲשֶׂה בִתְחִלָּתוֹ, תְּנָאוֹ בָטֵל. וְכָל שֶׁאֶפְשָׁר לוֹ לְקַיְּמוֹ בְסוֹפוֹ, וְהִתְנָה עָלָיו מִתְּחִלָּתוֹ, תְּנָאוֹ קַיָּם:
Wenn man eine Bedingung macht, die dem widerspricht, was in der Thora geschrieben steht, ist seine Bedingung nichtig. [Diese gesamte Mischna steht im Einklang mit R. Meir, der der Ansicht ist, dass seine Bedingung nichtig ist, wenn man eine Bedingung stellt, die dem widerspricht, was in der Thora geschrieben steht, selbst in Bezug auf Geldangelegenheiten. Dies ist nicht die Halacha. Aber in Geldangelegenheiten bleibt seine Bedingung bestehen, selbst wenn man eine Bedingung stellt, die dem widerspricht, was in der Thora geschrieben steht.] Und jede Bedingung, der eine Handlung vorausgeht, ist nichtig. [Wenn er der beabsichtigten Handlung die gewünschte Bedingung vorangestellt hat, z. B. "Dies ist Ihre, wenn Sie dies und das tun" (die Bedingung ist nichtig). Denn es ist nicht wie der Zustand der Söhne Gad und der Söhne Reuven, nämlich. (Numeri 32:29): "Wenn sie übergehen ... dann sollst du geben usw." wo die Bedingung der Handlung vorausgeht.] Und was auch immer (Bedingung) am Ende erfüllt werden kann, wenn er es am Anfang festlegt, [die Bedingung, die der Handlung vorangestellt ist], bleibt die Bedingung bestehen. [Aber wenn es nicht möglich ist, die Bedingung zu erfüllen, ist die Bedingung nichtig und die Handlung steht. Denn (indem er diesen unmöglichen Zustand postuliert), hyperbolisiert er nur, beabsichtigt den Zustand nicht wirklich, sondern wünscht nur, seinen Nachbarn mit Worten zu verspotten und zu stacheln.]
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