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נָפַל הַבַּיִת עָלָיו וְעַל אָבִיו אוֹ עָלָיו וְעַל מוֹרִישָׁיו, וְהָיְתָה עָלָיו כְּתֻבַּת אִשָּׁה וּבַעַל חוֹב, יוֹרְשֵׁי הָאָב אוֹמְרִים, הַבֵּן מֵת רִאשׁוֹן וְאַחַר כָּךְ מֵת הָאָב, בַּעֲלֵי הַחוֹב אוֹמְרִים, הָאָב מֵת רִאשׁוֹן וְאַחַר כָּךְ מֵת הַבֵּן, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, יַחֲלֹקוּ. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, נְכָסִים בְּחֶזְקָתָן:
Wenn das Haus auf ihn und seinen Vater oder auf ihn und seine Erben fiel und für ihn (den Sohn) die Kethuba seiner Frau und (die Ansprüche) eines Gläubigers (bindend) waren — Die Erben des Vaters sagen: "Der Sohn starb zuerst und dann der Vater" [und der Gläubiger kann keine Zahlung von diesem (väterlichen) Vermögen verlangen, da der Sohn es nie erworben hat], und die Gläubiger sagen: "Der Vater ist gestorben zuerst, und dann der Sohn "[und das Eigentum fiel in dieser Zeit (zwischen ihrem Tod) an den Sohn, und es ist" gebunden "für die Zahlung der Kethuba seiner Frau und (für die Zahlung) der Gläubiger] —Beth Shammai sagt: Sie teilen sich. [Denn sie sind der Ansicht, dass eine Rechnung, die auf die Einziehung wartet, als eingezogen gilt, so dass die Erben des Vaters und der Gläubiger beide muchzakim ("Inhaber") sind, weshalb sie sich teilen.] Und Beth Hillel sagt: "Das Eigentum bleibt in seiner Status (Werbung für) die Erben, so dass es von ihnen als "gehalten" angesehen wird. Und es geht um den Gläubiger, der sie davon trennen möchte, um den Beweis zu erbringen, dass der Vater zuerst gestorben ist.]
Erkunde related zu Bava Batra 9:8. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.