Mischna
Mischna

Related%20passage zu Bava Metzia 8:1

הַשּׁוֹאֵל אֶת הַפָּרָה וְשָׁאַל בְּעָלֶיהָ עִמָּהּ אוֹ שָׂכַר בְּעָלֶיהָ עִמָּה. שָׁאַל הַבְּעָלִים אוֹ שְׂכָרָן, וּלְאַחַר כָּךְ שָׁאַל אֶת הַפָּרָה, וָמֵתָה, פָּטוּר, שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כב) אִם בְּעָלָיו עִמּוֹ לֹא יְשַׁלֵּם. אֲבָל שָׁאַל אֶת הַפָּרָה וְאַחַר כָּךְ שָׁאַל אֶת הַבְּעָלִים אוֹ שְׂכָרָן, וָמֵתָה, חַיָּב, שֶׁנֶּאֱמַר (שם) בְּעָלָיו אֵין עִמּוֹ שַׁלֵּם יְשַׁלֵּם:

Wenn man sich eine Kuh geliehen und ihren Besitzer damit geliehen hat, [dh wenn der Besitzer der Kuh beim Kreditnehmer war, um seine Arbeit zu erledigen —ob er von ihm ausgeliehen oder angeheuert wurde; ob man mit der Kuh arbeitet oder eine andere Arbeit macht]; oder wenn er den Besitzer ausgeliehen oder angeheuert und dann die Kuh ausgeliehen hat und sie gestorben ist, haftet er nicht, wie geschrieben steht (2. Mose 22, 14): "Wenn sein Besitzer bei ihm wäre, würde er nicht bezahlen" [die Folge ist : Wenn der Besitzer des Ochsen bei ihm war, mit dem Kreditnehmer, der ihm geliehen oder von ihm beauftragt wurde, seine Arbeit zu erledigen, soll er zu dem Zeitpunkt, als er ihm seine Kuh verlieh, nicht bezahlen.] Aber wenn er die Kuh geliehen hat und dann den Besitzer ausgeliehen oder angeheuert, und er starb, er haftet, wie geschrieben steht (2. Mose 22, 13): "Wenn sein Besitzer nicht bei ihm war, soll er bezahlen." [Wenn er (der Besitzer des Tieres) zum Zeitpunkt des Unfalls bei ihm (dem Kreditnehmer) war, aber nicht zum Zeitpunkt der Ausleihe, haftet er (der Kreditnehmer), da es sich nicht um eine "Ausleihe beim Besitzer" handelt. ihn zu befreien, es sei denn, er war zum Zeitpunkt der Ausleihe bei ihm. Der Vers ist wie folgt zu verstehen: "Wenn sein Besitzer zum Zeitpunkt der Ausleihe nicht bei ihm (dem Kreditnehmer) war", selbst wenn er zum Zeitpunkt des Brechens oder Todes bei ihm war, "soll er bezahlen". ]]

Erkunde related%20passage zu Bava Metzia 8:1. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.

Ganzes KapitelNächster Vers