Mischna
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אֶחָד הַלּוֹקֵחַ וְאֶחָד הַמּוֹכֵר, יֵשׁ לָהֶן אוֹנָאָה. כְּשֵׁם שֶׁאוֹנָאָה לְהֶדְיוֹט, כָּךְ אוֹנָאָה לְתַגָּר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אֵין אוֹנָאָה לְתַגָּר. מִי שֶׁהֻטַּל עָלָיו, יָדוֹ עַל הָעֶלְיוֹנָה, רָצָה, אוֹמֵר תֶּן לִי מְעוֹתַי, אוֹ תֶן לִי מַה שֶּׁאוֹנִיתַנִי:

Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer können ona'ah beanspruchen. So wie ein Nicht-Händler Ona'ah beanspruchen kann, kann auch ein Händler. R. Yehudah sagt: Ein Kaufmann kann keine Ona'ah beanspruchen. [Denn er ist Experte (in Waren) und es kann vermutet werden, dass er auf jede Ona'ah verzichtet hat. Dass er es (in erster Linie) zu diesem Preis verkauft hat, liegt daran, dass (die Gelegenheit für) einen weiteren Verkauf entstanden ist und er nun zurücktreten möchte. Die Halacha stimmt nicht mit R. Yehudah überein.] Wer Ona'ah beansprucht, hat die Oberhand. Wenn er [der Verkäufer] es wünscht, kann er ihm sagen: "Gib mir mein Geld" oder "Gib mir den Betrag, den er hat".

Erkunde related%20passage zu Bava Metzia 4:4. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.

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