Related%20passage zu Bava Metzia 3:9
הַמַּפְקִיד חָבִית אֵצֶל חֲבֵרוֹ, וְלֹא יִחֲדוּ לָהּ הַבְּעָלִים מָקוֹם, וְטִלְטְלָהּ וְנִשְׁבְּרָה, אִם מִתּוֹךְ יָדוֹ נִשְׁבְּרָה, לְצָרְכּוֹ, חַיָּב, לְצָרְכָּהּ, פָּטוּר. אִם מִשֶּׁהִנִּיחָהּ נִשְׁבְּרָה, בֵּין לְצָרְכּוֹ בֵּין לְצָרְכָּהּ, פָּטוּר. יִחֲדוּ לָהּ הַבְּעָלִים מָקוֹם, וְטִלְטְלָהּ וְנִשְׁבְּרָה, בֵּין מִתּוֹךְ יָדוֹ וּבֵין מִשֶּׁהִנִּיחָהּ, לְצָרְכּוֹ, חַיָּב, לְצָרְכָּהּ, פָּטוּר:
Wenn man einen Krug bei seinem Nachbarn abstellte und der Besitzer keinen Platz dafür bestimmte [im Haus des Beobachters, sagte: "Leih mir diese Ecke"], und er (der Beobachter) bewegte ihn und es war kaputt —Wenn es (durch Fallen) von seiner Hand gebrochen wurde: Wenn (er es bewegte) für sein Bedürfnis, [dh es zu benutzen], haftet er; Für seine Notwendigkeit [es befindet sich an einem Ort, an dem es wahrscheinlich kaputt war] haftet er nicht. Wenn es nach dem Ablegen zerbrochen wurde, sei es für sein Bedürfnis oder für sein Bedürfnis, haftet er nicht. [Wenn er es nach seiner Verwendung an einem bewachten Ort aufbewahrt, unabhängig davon, ob er es am Anfang für sein Bedürfnis oder für sein Bedürfnis bewegt hat, haftet er nicht. Denn wir sagen, wenn er es (an seinen Platz) zurückgibt, ist es wie zuvor im Besitz des Eigentümers, und sein Status ist der eines unbezahlten Beobachters, der nicht für Unfälle haftet, obwohl er den Eigentümer nicht informiert hat und sagte: "Ich nahm es und gab es zurück." Der erste Teil der Mischna entspricht R. Yishmael, der sagt, dass man, wenn man ein Lamm aus der Herde stiehlt und es an seinen Platz zurückbringt, nicht haftet, da es nicht notwendig ist, den Besitzer zu informieren. In Bezug auf "und der Eigentümer bestimmt keinen Ort dafür" handelt es sich um eine "Nicht nur" -Konstruktion, dh: Nicht nur, wenn der Eigentümer einen Ort dafür bestimmt und ihn an den dafür vorgesehenen Ort zurückgibt, nachdem er ihn für ihn verwendet hat Er ist nicht haftbar, auch wenn er den Eigentümer nicht informiert hat, nachdem er ihn an den dafür vorgesehenen Ort zurückgebracht hat— aber selbst wenn der Eigentümer keinen Ort dafür bestimmt, gibt es keinen besonderen Ort dafür, wenn er ihn zurückgibt, haftet er nicht, nachdem er ihn an einen bewachten Ort zurückgebracht hat, ist es nicht notwendig, den Eigentümer zu benachrichtigen.] Wenn der Der Besitzer hat einen Platz dafür bestimmt, und er hat ihn bewegt und er war zerbrochen, sei es aus seiner Hand oder nachdem er ihn abgelegt hatte —Wenn für seine Not, haftet er; wenn für seine Notwendigkeit, haftet er nicht. [Dieser letzte Teil (der Mischna) steht im Einklang mit R. Akiva, der sagt, dass man immer haftbar ist, wenn man ein Lamm aus der Herde stiehlt und es an seinen Platz zurückbringt und es auf ein Missgeschick stößt, es sei denn, er hat den Besitzer informiert dass er es gestohlen und zurückgegeben hatte. Gleiches gilt, nachdem er es für seine Bedürfnisse benutzt und ein Dieb in Bezug darauf geworden war—Selbst wenn er es an einem bewachten Ort ablegt, haftet er. In diesem letzten Teil heißt es: "Wenn der Eigentümer einen Ort dafür bestimmt", handelt es sich um eine "Nicht nur" -Konstruktion, dh: Nicht nur, wenn er keinen Ort bestimmt, haftet er, wenn er ihn danach niederlegt Verwenden Sie es für seine Bedürfnisse, ohne es an einem dafür vorgesehenen Ort abgelegt zu haben. Aber selbst wenn er einen Ort bestimmt und ihn an diesem Ort wieder ablegt, haftet er, da es notwendig ist, den Eigentümer zu informieren. Der erste Teil (der Mischna) entspricht R. Yishmael und der zweite Teil R. Akiva. So ist es in der Gemara ausgelegt.]
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