Mischna
Mischna

Related%20passage zu Bava Metzia 1:5

מְצִיאַת בְּנוֹ וּבִתּוֹ הַקְּטַנִּים, מְצִיאַת עַבְדּוֹ וְשִׁפְחָתוֹ הַכְּנַעֲנִים, מְצִיאַת אִשְׁתּוֹ, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁלּוֹ. מְצִיאַת בְּנוֹ וּבִתּוֹ הַגְּדוֹלִים, מְצִיאַת עַבְדּוֹ וְשִׁפְחָתוֹ הָעִבְרִים, מְצִיאַת אִשְׁתּוֹ שֶׁגֵּרְשָׁהּ, אַף עַל פִּי שֶׁלֹּא נָתַן כְּתֻבָּתָהּ, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁלָּהֶן:

Die Metziah des minderjährigen Sohnes und der minderjährigen Tochter (gehört ihm) [Wer vom "Tisch" seines Vaters abhängig ist, auch wenn er erwachsen ist, wird als minderjährig angesehen, und seine Metziah gehört seinem Vater, um Eiva zu verhindern ("Hass"). . Und die Metziah einer Tochter, ob minderjährig oder na'arah (eine Jungfrau), gehört ihrem Vater, wobei die Tora ihrem Vater alle Errungenschaften ihrer Jungfräulichkeit zuerkannt hat.], Die Metziah seines kanaanitischen Knechtes und seiner Knechtin ( gehören ihm), [ihre Körper gehören ihm, nämlich. (3. Mose 25:46): "Und du sollst sie als Erbe halten."] Und die Metzia seiner Frau gehört ihm [(eine rabbinische Verordnung, um Eiva zu verhindern)]. Ihnen gehört die Metziah seines hebräischen Bondman und seiner Bondfrau, die Metziah seiner Scheidung, obwohl er ihr ihre Kethuba nicht gegeben hat.

Erkunde related%20passage zu Bava Metzia 1:5. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.

Vorheriger VersGanzes KapitelNächster Vers