Nachschlagewerk zu Orlah 3:4
תַּבְשִׁיל שֶׁבִּשְּׁלוֹ בִקְלִפֵּי עָרְלָה, יִדָּלֵק. נִתְעָרֵב בַּאֲחֵרִים, יַעֲלֶה בְּאֶחָד וּמָאתָיִם:
Ein gekochter Gegenstand, der mit den Schalen eines Orlah gekocht wird, muss verbrannt werden. Wenn [der gekochte Gegenstand] mit anderen [solchen gekochten Gegenständen] gemischt wird, wird er in zweihundertundein [anderen solchen gekochten Gegenständen] neutralisiert.
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