Nachschlagewerk zu Meilah 2:4
הָעוֹלָה, מוֹעֲלִין בָּהּ מִשֶּׁהֻקְדְּשָׁה. נִשְׁחֲטָה, הֻכְשְׁרָה לְהִפָּסֵל בִּטְבוּל יוֹם וּבִמְחֻסַּר כִּפּוּרִים וּבְלִינָה. נִזְרַק דָּמָהּ, חַיָּבִין עָלֶיהָ מִשּׁוּם פִּגּוּל, נוֹתָר וְטָמֵא. וְאֵין מוֹעֲלִין בְּעוֹרָהּ, אֲבָל מוֹעֲלִין בַּבָּשָׂר עַד שֶׁיֵּצֵא לְבֵית הַדָּשֶׁן:
Die [Tier] olah , die Gesetze der Meilah gelten, sobald sie geheiligt wurden. Sobald sie geschlachtet wurden, werden sie anfällig dafür, von einem Tevul Yom , einem Mechusar Kippurim und durch Linah nicht mehr zugelassen zu werden . Sobald ihr Blut hat bestreut ist eine Haftung für pigul , notar und Tamei . Seine Häute unterliegen nicht der Mila, aber das Fleisch unterliegt immer noch der Mila, bis es an den Ort der Asche hinausgeht.
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