Mischna
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Nachschlagewerk zu Maaser Sheni 1:2

מַעְשַׂר בְּהֵמָה, אֵין מוֹכְרִין אוֹתוֹ תָּמִים חַי, וְלֹא בַעַל מוּם חַי וְשָׁחוּט, וְאֵין מְקַדְּשִׁין בּוֹ הָאִשָּׁה. הַבְּכוֹר מוֹכְרִין אוֹתוֹ תָּמִים חַי, וּבַעַל מוּם חַי וְשָׁחוּט, וּמְקַדְּשִׁין בּוֹ הָאִשָּׁה. אֵין מְחַלְּלִין מַעֲשֵׂר שֵׁנִי עַל אֲסִימוֹן, וְלֹא עַל הַמַּטְבֵּעַ שֶׁאֵינוֹ יוֹצֵא, וְלֹא עַל הַמָּעוֹת שֶׁאֵינָן בִּרְשׁוּתוֹ:

Der Zehnte des Tieres: darf nicht verkauft werden, solange er makellos und lebendig ist, noch wenn er makellos und lebendig ist oder geschlachtet wird, und darf nicht dazu verwendet werden, eine Frau zu verloben. Ein erstgeborenes Tier: kann verkauft werden, während es makellos und lebendig ist, und während es fehlerhaft und lebendig ist oder geschlachtet wird, und kann verwendet werden, um eine Frau zu verloben. Man darf Ma'aser Sheni nicht [durch Umtausch seines Wertes] gegen eine leere Münze oder gegen eine Münze einlösen , die kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, oder gegen Geld, das nicht in seinem Besitz ist.

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