Nachschlagewerk zu Ketubot 10:3
הָיוּ שָׁם נְכָסִים בָּרָאוּי, אֵינָן כְּבַמֻּחְזָק. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אֲפִלּוּ יֶשׁ שָׁם נְכָסִים שֶׁאֵין לָהֶם אַחֲרָיוּת, אֵינוֹ כְלוּם, עַד שֶׁיִּהְיוּ שָׁם נְכָסִים שֶׁיֵּשׁ לָהֶן אַחֲרָיוּת יוֹתֵר עַל שְׁתֵּי הַכְּתֻבּוֹת דִּינָר:
Wenn potenzielles Eigentum vorhanden war (z. B. Waren in den Händen anderer oder ein Darlehen), wird dies nicht als "gehalten" betrachtet. [Es wird nicht so betrachtet, als ob es in seiner Hand (der des Vaters) gehalten würde, so dass ein "zusätzlicher Dinar" erhalten wird. R. Shimon sagt: Auch wenn es dort ungebundenes Eigentum gab (dh Eigentum), ist es genauso nichts—bis es gebundenes Eigentum [Land] gibt, das einen Dinar mehr wert ist als die beiden Kethuboth. [Und die Halacha stimmt mit R. Shimon überein. Und selbst heute, wenn die Waisenkinder an den Schuldner gebunden sind, erhält die Kethuba der "männlichen Söhne" nicht mit Sachen, sondern mit Land.]
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