Mischna
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Nachschlagewerk zu Bava Kamma 5:3

הִכְנִיס שׁוֹרוֹ לַחֲצַר בַּעַל הַבַּיִת שֶׁלֹּא בִרְשׁוּת, וּנְגָחוֹ שׁוֹרוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, אוֹ שֶׁנְּשָׁכוֹ כַלְבּוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, פָּטוּר. נָגַח הוּא שׁוֹרוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, חַיָּב. נָפַל לְבוֹרוֹ וְהִבְאִישׁ מֵימָיו, חַיָּב. הָיָה אָבִיו אוֹ בְנוֹ לְתוֹכוֹ, מְשַׁלֵּם אֶת הַכֹּפֶר. וְאִם הִכְנִיס בִּרְשׁוּת, בַּעַל הֶחָצֵר חַיָּב. רַבִּי אוֹמֵר, בְּכֻלָּן אֵינוֹ חַיָּב, עַד שֶׁיְּקַבֵּל עָלָיו לִשְׁמֹר:

Wenn einer seinen Ochsen ohne Erlaubnis in den Hof des Ba'al Habayith brachte und der Ochse des Ba'al Habayith ihn durchbohrte oder der Hund des Ba'al Habayith ihn biss, haftet er nicht. Wenn es den Ochsen des Ba'al Habayith gefressen hat, ist es haftbar. Wenn es in seine Grube fiel und sein Wasser verschmutzte, haftet er. Wenn der Vater oder die Mutter seines [ba'al habayith] darin waren [(Gleiches gilt für andere, aber die übliche Instanz ist gegeben)], zahlt er kofer. [als ob es ein Muad wäre, sich auf Menschen in Gruben zu werfen, und an diesem Tag sah es Grün in der Grube und warf sich in die Grube, um das Grün zu essen und tötete einen Mann, in welchem ​​Fall der Ochse nicht getötet wird, da es ohne Absicht getötet wurde und der Besitzer Kofer bezahlt (Schriftstelle, die die Haftung von Kofer auch ohne Absicht angibt, wie oben angegeben)]. Und wenn er es mit Erlaubnis hereinbrachte, haftet der ba'al habayith. Rebbi sagt: In allen (den oben genannten Fällen) haftet er (der Ba'al Habayith) nicht, es sei denn, er nimmt es auf sich, sich vor Schäden zu schützen. [Die Halacha stimmt mit Rebbi überein. Wenn er seinen Ochsen mit Erlaubnis des unqualifizierten Ba'al-Habayith hereinbringt und der Ba'al-Habayith sich nicht zur Bewachung verpflichtet, haftet er nicht, da er keine Verantwortung übernommen hat. Und derjenige, der es auch hereinbringt, haftet nicht, nachdem er es mit Erlaubnis hereingebracht hat.]

Jastrow

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