Nachschlagewerk zu Bava Batra 1:1
הַשֻּׁתָּפִין שֶׁרָצוּ לַעֲשׂוֹת מְחִצָּה בֶּחָצֵר, בּוֹנִין אֶת הַכֹּתֶל בָּאֶמְצַע. מְקוֹם שֶׁנָּהֲגוּ לִבְנוֹת גָּוִיל, גָּזִית, כְּפִיסִין, לְבֵנִים, בּוֹנִים, הַכֹּל כְּמִנְהַג הַמְּדִינָה. בְּגָוִיל, זֶה נוֹתֵן שְׁלֹשָׁה טְפָחִים, וְזֶה נוֹתֵן שְׁלֹשָׁה טְפָחִים. בְּגָזִית, זֶה נוֹתֵן טְפָחַיִם וּמֶחֱצָה, וְזֶה נוֹתֵן טְפָחַיִם וּמֶחֱצָה. בִּכְפִיסִין, זֶה נוֹתֵן טְפָחַיִם, וְזֶה נוֹתֵן טְפָחַיִם. בִּלְבֵנִים, זֶה נוֹתֵן טֶפַח וּמֶחֱצָה, וְזֶה נוֹתֵן טֶפַח וּמֶחֱצָה. לְפִיכָךְ אִם נָפַל הַכֹּתֶל, הַמָּקוֹם וְהָאֲבָנִים שֶׁל שְׁנֵיהֶם:
Wenn Partner eine Trennwand in einem Innenhof machen wollten, bauen sie die Mauer in der Mitte. [Der "Hof" hier ist einer, für den es kein Teilungsgesetz gibt, es gibt nicht vier Ellen für jeden der Partner, weshalb wir "wenn sie wollten" haben, dh nur wenn sie es beide wollten sie tun dies, aber einer kann den anderen nicht dazu zwingen. Denn in einem Hof, der dem Gesetz der Teilung unterliegt, kann jeder seinen Nachbarn zur Teilung zwingen. Und jetzt wird uns mitgeteilt, dass sie, da sie sich teilen wollten und jeder den ihm im gegenseitigen Einvernehmen gewährten Abschnitt aneignete, die Wand in der Mitte bauen, wobei jeder von seinem Abschnitt den halben Raum der Wandstärke zur Verfügung stellt.] In a Ort, an dem es Brauch war, mit unbeschnittenen Steinen, gehobelten Steinen, Latten [die Hälfte (die Breite) eines Ziegels, eineinhalb Handbreiten zu den drei Handbreiten eines Ziegels] oder Ziegeln zu bauen, tun sie dies—alles nach dem Brauch des Landes ["alles", um einen Ort einzuschließen, an dem es Brauch war, eine Trennwand mit Weinsprossen und Ästen zu bilden. Der Brauch des Landes wird befolgt, solange die Trennwand dick genug ist, um jeden davon abzuhalten, in die Domäne seines Nachbarn zu schauen, denn "Blickschaden" wird als Schaden bezeichnet. Und die Höhe der Wand oder der Trennwand darf nicht weniger als vier Ellen betragen.] Für (eine Trennwand aus) unbeschnittenem Stein bietet jeder drei Handbreiten. Für gehobelte Steine bietet jeder zweieinhalb Handbreiten. [Eine Wand aus unbeschnittenen Steinen erfordert eine Handbreite mehr als eine Wand aus gehobelten Steinen, um raue, vorspringende Steinköpfe zu ermöglichen.] Bei Latten bietet jede zwei Handbreiten. Für Ziegel bietet jeder eineinhalb Handbreiten. [Eine Lattenwand ist eine Handbreite, die dicker als eine Mauer ist, denn auf beiden Seiten befindet sich eine Latte, drei Handbreiten und in der Mitte eine Handbreite (links), auf die Ton gelegt wird, um sie zu verbinden. Die Dicke einer Mauer entspricht der eines ganzen Ziegels, drei Handbreiten, wobei in der Mitte kein Ton benötigt wird.] Wenn also die Mauer fiel, gehören der Raum und die Steine beiden. [Hiermit wird uns mitgeteilt, dass selbst wenn die Steine in die Domäne eines von ihnen fielen oder wenn einer von ihnen hervorkam und sie in seine Domäne räumte—Ich könnte denken, dass "die Beweislast bei dem liegt, der von seinem Nachbarn verlangen würde"; wir werden daher anders informiert.]