Mischna
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Quoting%20commentary zu Shabbat 11:5

הַזּוֹרֵק מִן הַיָּם לַיַּבָּשָׁה וּמִן הַיַּבָּשָׁה לַיָּם, וּמִן הַיָּם לַסְּפִינָה וּמִן הַסְּפִינָה לַיָּם, וּמִן הַסְּפִינָה לַחֲבֶרְתָּהּ, פָּטוּר. סְפִינוֹת קְשׁוּרוֹת זוֹ בָזוֹ, מְטַלְטְלִין מִזּוֹ לָזוֹ. אִם אֵינָן קְשׁוּרוֹת, אַף עַל פִּי שֶׁמֻּקָּפוֹת, אֵין מְטַלְטְלִין מִזּוֹ לָזוֹ:

Wenn man vom Meer zum Ufer wirft [vom Karmelith zum öffentlichen Bereich]; vom Ufer bis zum Meer; vom Meer zu einem Schiff [von einem Karmelith zu einer privaten Domäne]; von einem Schiff zum anderen ist er befreit. Wenn Schiffe aneinander gebunden sind, ist es erlaubt, Dinge von einem zum anderen zu bewegen. [Wenn sie zwei verschiedenen Personen angehören, ist es erlaubt, Dinge mittels eines Eiruvs von einem zum anderen zu bewegen, indem sie wie zwei Innenhöfe sind.] Wenn sie nicht gebunden sind, auch wenn sie Mukafoth sind [nebeneinander, wie in (Chullin 46b): "ein makifin bebuei"] ist es nicht erlaubt, Dinge von einem zum anderen zu bewegen. [Wenn sie getrennt werden, greift ein Karmelith ein und der Eiruv wird ungültig.]

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