Mischna
Mischna

Quoting%20commentary zu Gittin 9:8

גֵּט שֶׁכְּתָבוֹ עִבְרִית וְעֵדָיו יְוָנִית, יְוָנִית וְעֵדָיו עִבְרִית, עֵד אֶחָד עִבְרִי וְעֵד אֶחָד יְוָנִי, כָּתַב סוֹפֵר וְעֵד, כָּשֵׁר. אִישׁ פְּלוֹנִי עֵד, כָּשֵׁר. בֶּן אִישׁ פְּלוֹנִי עֵד, כָּשֵׁר. אִישׁ פְּלוֹנִי בֶּן אִישׁ פְּלוֹנִי, וְלֹא כָתַב עֵד, כָּשֵׁר. וְכָךְ הָיוּ נְקִיֵּי הַדַּעַת שֶׁבִּירוּשָׁלַיִם עוֹשִׂין. כָּתַב חֲנִיכָתוֹ וַחֲנִיכָתָהּ, כָּשֵׁר. גֵּט מְעֻשֶּׂה, בְּיִשְׂרָאֵל, כָּשֵׁר. וּבְגוֹיִם, פָּסוּל. וּבְגוֹיִם, חוֹבְטִין אוֹתוֹ וְאוֹמְרִים לוֹ עֲשֵׂה מַה שֶּׁיִּשְׂרָאֵל אוֹמְרִים לְךָ, וְכָשֵׁר:

Wenn das Get auf Hebräisch und die Zeugen (unterschrieben) auf Griechisch geschrieben wären; (wenn das get geschrieben wurde) auf Griechisch und die Zeugen (unterschrieben) auf Hebräisch; wenn ein Zeuge auf Hebräisch und der andere auf Griechisch unterzeichnet ist; wenn der Schreiber und ein Zeuge unterschrieben—es ist gültig. [Denn es gibt zwei Zeugen. Die Mischna bestätigt uns, dass wir nicht vermuten, dass der Ehemann den Schreiber nicht angewiesen hat, zu unterschreiben, sondern dass er zwei Männer beauftragt hat, dem Schreiber zu sagen, dass er das Get schreiben soll, und dass zwei Zeugen unterschreiben sollen, und dass diese das Gefühl haben, dass der Schreiber es sein könnte beleidigt (nämlich: "Ich bin nicht geeignet, in seinen Augen Zeuge zu sein") wies den Schreiber an, ohne Erlaubnis des Mannes zu unterschreiben. Wir unterhalten diesen Verdacht nicht.] (Wenn er unterschrieb :) "so und so, Zeuge", ist es gültig; "der Sohn von so und so, Zeuge", es ist gültig; "so und so, der Sohn von so und so", ohne "Zeuge", ist es gültig. Und dies (das Letzte) haben die "rein gesinnten Männer Jerusalems" getan. Wenn er sein Familien-Epitheton und ihr Familien-Epitheton (anstelle ihrer tatsächlichen Namen) geschrieben hat, ist es gültig. Ein unter Zwang gegeben werden—(Wenn der Zwang wäre) von Israeliten [dh wenn sie ihn gesetzlich gezwungen haben, wie in all jenen Fällen, in denen man gezwungen wird, sich von seiner Frau scheiden zu lassen, oder wenn sie ihm verboten wurde], ist dies gültig. [Und wenn sie ihn rechtswidrig gezwungen haben, ist das Get nichtig, aber es verbietet ihr das Priestertum wegen "des Geruchs eines Get".] Und (wenn der Zwang von Nichtjuden war) ist es nichtig. [Wenn rechtmäßig, ist es nichtig, verbietet ihr aber das Priestertum. Wenn es rechtswidrig ist, gibt es nicht einmal "den Geruch eines Get".] Und von Nichtjuden, wenn er geschlagen und gesagt wird: "Tu, was die Israeliten dir sagen", ist es gültig. [Wenn jemand gesetzlich verpflichtet ist und die israelitischen Richter nicht die Befugnis haben, ihn dazu zu zwingen, kann er von Nichtjuden geschlagen werden, die sagen: "Tu, was die Israeliten dir sagen", und er gibt die Erlaubnis das Gebot der israelitischen Richter.]

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