Mischna
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Mischna zu Bava Kamma 1:2

כָּל שֶׁחַבְתִּי בִשְׁמִירָתוֹ, הִכְשַׁרְתִּי אֶת נִזְקוֹ. הִכְשַׁרְתִּי בְמִקְצָת נִזְקוֹ, חַבְתִּי בְתַשְׁלוּמִין כְּהֶכְשֵׁר כָּל נִזְקוֹ. נְכָסִים שֶׁאֵין בָּהֶם מְעִילָה, נְכָסִים שֶׁל בְּנֵי בְרִית, נְכָסִים הַמְיֻחָדִים, וּבְכָל מָקוֹם חוּץ מֵרְשׁוּת הַמְיֻחֶדֶת לַמַּזִּיק וּרְשׁוּת הַנִּזָּק וְהַמַּזִּיק. וּכְשֶׁהִזִּיק, חָב הַמַּזִּיק לְשַׁלֵּם תַּשְׁלוּמֵי נֶזֶק בְּמֵיטַב הָאָרֶץ:

Alles, was ich bewachen muss, habe ich seinen Schaden angerichtet, [dh wenn ich es nicht richtig bewacht habe und es Schaden verursacht hat, bin ich es, der diesen Schaden verursacht und "vorbereitet" hat, und ich hafte dafür. Wenn jemand zum Beispiel seinen Ochsen einem Taubstummen, einem Idioten oder einem Minderjährigen gibt (und es Schaden anrichtet), haftet er dafür, für die Bewachung seines Ochsen, der auf ihn übertragen wurde, und er hat ihn nicht bewacht richtig.] Wenn ich einen Teil seines Schadens angerichtet habe [obwohl ich das Ganze nicht "fertig" gemacht habe], bin ich für die Zahlung haftbar, als hätte ich das Ganze verursacht, [als hätte man eine Grube mit neun Tefachim (Handbreiten) eingegraben Die Public Domain und eine andere kamen und vervollständigten sie auf zehn, und ein Ochse oder ein Esel fiel hinein und starb. In diesem Fall haftet der Vervollständiger. Denn obwohl er nur einen Teil des Schadens vorbereitet hat, ist es so, als hätte er das Ganze angerichtet, da in neun Jahren kein Tod eingetreten ist.] [Und für welches Eigentum muss ich zahlen, wenn ich es beschädige?] Eigentum, das mir nicht unterliegt ' ilah (Entweihung), [dh Nicht-Tempel-Eigentum. Denn wenn ich Hekdesh (Tempelbesitz) beschädige, hafte ich nicht, da geschrieben steht (2. Mose 21:35): "Der Ochse seines Nachbarn"—und nicht der Ochse von Hekdesh. Gleiches gilt für alle anderen Schäden.], Eigentum von "den Kindern des Bundes" [Wenn ein Eigentum eines Nichtjuden beschädigt wird, ist er befreit.], Unterscheidungskraft, [dh Eigentum, die Unterscheidungskraft hat. Wenn er Eigentum von hefker (inhaberloses Eigentum) beschädigt hat, haftet er nicht.] [Wo immer das, was einem Mann gehört, das beschädigt, was seinem Nachbarn gehört, haftet der Mazik] mit Ausnahme (in) der Domäne, die ausschließlich die des Mazik ist, [Wenn also der Ochse des Nizak (der beschädigte) in die Domäne des Mazik eindringt und der Ochse des Mazik ihn verletzt, haftet der Mazik nicht; denn er kann zu ihm sagen: "Was macht dein Ochse in meinem Besitz!" Dies nur, wenn sein (der Mazik) Besitz den Schaden verursachte; aber wenn der Mazik selbst seinen Nachbarn verletzt hat, obwohl er (dieser) in seiner (der) Domäne des Mazik steht, haftet er. Denn der Nizak kann zu ihm sagen: "Zugegeben, Sie haben das Recht, mich auszuwerfen, aber Sie haben kein Recht, mich zu verletzen."] Und (außer in) der Domäne [die eindeutig die ist] des Nizak und des Mazik [ dh in einem Hof, der beiden gehört, haftet er (der Eigentümer) nicht, wenn der Ochse eines von ihnen durch Shen oder Regel beschädigt wurde. Dies, wenn dieser Hof auch für Ochsen reserviert ist. Aber wenn es für Früchte und nicht für Ochsen reserviert und durch Shen oder Regel beschädigt wird, haftet er. Und wenn es durch Keren beschädigt wurde, haftet er auf jeden Fall.] Und wenn es Schaden angerichtet hat, muss der Mazik den Schaden mit dem Besten seines Eigentums bezahlen.

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