Midrasch zu Shabbat 7:3
וְעוֹד כְּלָל אַחֵר אָמְרוּ. כָּל הַכָּשֵׁר לְהַצְנִיעַ וּמַצְנִיעִין כָּמוֹהוּ וְהוֹצִיאוֹ בְשַׁבָּת, חַיָּב עָלָיו חַטָּאת, וְכָל שֶׁאֵינוֹ כָשֵׁר לְהַצְנִיעַ וְאֵין מַצְנִיעִין כָּמוֹהוּ וְהוֹצִיאוֹ בְשַׁבָּת, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא הַמַּצְנִיעוֹ:
Und sie stellten noch eine andere Regel auf: Alles, was es verdient, abgesondert zu werden [insofern es für den Gebrauch durch den Menschen gemacht ist] und dergleichen abgesondert wird [dh was eine Größe hat, die zur Sekretion geeignet ist] —Wenn er es am Schabbat herausnimmt, haftet er für ein Sündopfer. Und alles, was es nicht verdient, abgesondert zu werden, und dergleichen, wird nicht abgesondert—Wenn er es am Schabbat herausgenommen hat, haftet nur derjenige, der es abgesondert hat. [Wenn ein Mann es liebte und es sekretierte, ist er dafür verantwortlich, es herauszunehmen, wenn er dies tut. Aber wenn ein anderer es herausnimmt, haftet er nicht, denn in Bezug auf ihn ist es keine (verbotene) Arbeit.]
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