Midrasch zu Bava Kamma 3:3
הַמּוֹצִיא אֶת תִּבְנוֹ וְאֶת קַשּׁוֹ לִרְשׁוּת הָרַבִּים לִזְבָלִים, וְהֻזַּק בָּהֶן אַחֵר, חַיָּב בְּנִזְקוֹ, וְכָל הַקּוֹדֵם בָּהֶן זָכָה. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, כָּל הַמְקַלְקְלִין בִּרְשׁוּת הָרַבִּים וְהִזִּיקוּ, חַיָּבִין לְשַׁלֵּם, וְכָל הַקּוֹדֵם בָּהֶן זָכָה. הַהוֹפֵךְ אֶת הַגָּלָל בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, וְהֻזַּק בָּהֶן אַחֵר, חַיָּב בְּנִזְקוֹ:
Wenn einer sein Heu und Stroh für Düngemittel öffentlich zugänglich macht [dh damit es zerfällt und zu Dünger für Felder oder Weinberge wird] und ein anderer dadurch verletzt wird, haftet er für seine Verletzung. Und wer zuerst sie nimmt, erwirbt sie, [die Rabbiner haben ihn bestraft.] R. Shimon b. Gamliel sagt: Alle, die den öffentlichen Bereich verderben [auch wenn sie dies legal tun (wie in der Zeit, in der der Dünger entfernt wird)], wenn dadurch eine Verletzung verursacht wird, müssen sie bezahlen; und wer zuerst ist (um die dort befindlichen Dinge zu nehmen), erwirbt sie. Wenn einer Tiermist gemeinfrei umdreht und ein anderer dadurch verletzt wird, haftet er für seine Verletzung.
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