Mischna
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Mesorat%20hashas zu Yevamot 10:4

מִי שֶׁהָלְכָה אִשְׁתּוֹ לִמְדִינַת הַיָּם, וּבָאוּ וְאָמְרוּ לוֹ, מֵתָה אִשְׁתְּךָ, וְנָשָׂא אֶת אֲחוֹתָהּ, וְאַחַר כָּךְ בָּאת אִשְׁתּוֹ, מֻתֶּרֶת לַחֲזֹר לוֹ. הוּא מֻתָּר בִּקְרוֹבוֹת שְׁנִיָּה, וּשְׁנִיָּה מֻתֶּרֶת בִּקְרוֹבָיו. וְאִם מֵתָה רִאשׁוֹנָה, מֻתָּר בַּשְּׁנִיָּה. אָמְרוּ לוֹ, מֵתָה אִשְׁתְּךָ, וְנָשָׂא אֶת אֲחוֹתָהּ, וְאַחַר כָּךְ אָמְרוּ לוֹ, קַיֶּמֶת הָיְתָה, וּמֵתָה, הַוָּלָד רִאשׁוֹן מַמְזֵר, וְהָאַחֲרוֹן אֵינוֹ מַמְזֵר. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, כָּל שֶׁפּוֹסֵל עַל יְדֵי אֲחֵרִים, פּוֹסֵל עַל יְדֵי עַצְמוֹ. וְכָל שֶׁאֵין פּוֹסֵל עַל יְדֵי אֲחֵרִים, אֵינוֹ פוֹסֵל עַל יְדֵי עַצְמוֹ:

Wenn die Frau eines Mannes ins Ausland ging und sie kamen und zu ihm sagten: Ihre Frau starb, und er heiratete ihre Schwester, und dann kehrte seine Frau zurück, sie darf zu ihm zurückkehren, [denn die Verlobung der zweiten ist bedeutungslos, und er lebte mit ihr in z'nuth. Und in der Gemara heißt es (Numeri 5,13): "Und ein Mann liegt bei ihr"— ihre Lüge (ehebrecherisch) verbietet ihr (ihrem Ehemann) und nicht der ihrer Schwester.] Er darf den Angehörigen der zweiten [dh ihrer Tochter (der Schwester) heiraten, wobei entschieden wird (11: 1): "Eins kann die Verwandtschaft einer Frau heiraten, die er geschändet oder verführt hat], und die zweite ist seiner Verwandtschaft gestattet, und wenn die erste (dh seine Frau) gestorben ist, ist er der zweiten gestattet. Wenn sie zu ihm sagten: Ihre Frau ist gestorben und er heiratete ihre Schwester, und dann sagten sie zu ihm: Sie lebte (als Sie ihre Schwester heirateten) und dann starb sie, das erstere Kind ist ein Mamzer und das letztere nicht. R. Yossi sagt: Alle, die rendern für andere ungeeignet machen für sich selbst ungeeignet, und alle, die für andere nicht ungeeignet machen, machen sich nicht ungeeignet. [R. Yossi hörte die erste Tanna sagen: Es macht keinen Unterschied, ob seine Frau und sein Schwager ins Ausland gingen oder ob seine Verlobte und sein Schwager ins Ausland gingen —Wenn sie kamen und zu ihm sagten: Ihre Frau starb und Ihr Schwager starb, und er heiratete ihre Schwester, und dann kehrten seine Frau und sein Schwager zurück, die Frau seines Schwagers ist ihr verboten Ehemann, und seine eigene Frau ist ihm erlaubt. Und R. Yossi sagte zu ihm: Im Fall seiner Verlobten und seines Schwagers, wo man sagen könnte, dass es eine Bedingung in der Verlobung gab und dass seine Ehe mit ihrer Schwester eine echte war (die Bedingung nicht erfüllt), so dass sie (die zweite) eine Scheidung von ihm (derjenige, der mit der ersten verheiratet ist) verlangt, so dass nicht gesagt werden kann, dass eine verheiratete Frau ohne ein Get geht—da er sie für andere, dh für seinen Schwager, ungeeignet macht (denn wenn sie ihn mit einem Get zurücklässt, wird sie für ihren Ehemann ungeeignet), macht er seine Frau aufgrund "der Schwester von" auch für sich selbst ungeeignet seine Scheidung. " Aber wo seine Frau und sein Schwager ins Ausland gehen und er ihre Schwester heiratet, kann in diesem Fall nicht gesagt werden, dass es eine Bedingung in der Ehe gab und dass seine Ehe mit der zweiten eine echte war (wie es war) könnte von Verlobung gesagt werden), und sie (die zweite) erfordert keine Scheidung von ihm— da er nicht für andere ungeeignet macht, die Frau seines Schwagers nicht für ihn ungeeignet macht, macht er sich nicht ungeeignet, da seine Frau ihm erlaubt ist und nicht "die Schwester seiner Scheidung" ist.]

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