Mischna
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Mesorat%20hashas zu Ketubot 11:1

אַלְמָנָה נִזּוֹנֶת מִנִּכְסֵי יְתוֹמִים, מַעֲשֵׂה יָדֶיהָ שֶׁלָּהֶן, וְאֵין חַיָּבִין בִּקְבוּרָתָהּ. יוֹרְשֶׁיהָ, יוֹרְשֵׁי כְתֻבָּתָהּ, חַיָּבִין בִּקְבוּרָתָהּ:

Eine Witwe wird vom Eigentum der Waisen ernährt [sowohl vom Land als auch vom Eigentum, was ein Zustand der Kethuba ist, nämlich: "Und du sollst in meinem Haus sitzen und von meinem Eigentum gefüttert werden"]; Ihre Handarbeit gehört ihnen, und sie sind nicht verpflichtet, sie zu begraben. Ihre Erben, die Erben ihrer Kethuba, sind verpflichtet, sie zu begraben. [Denn ihr Ehemann ist verpflichtet, sie anstelle ihres Erbes zu begraben, und jetzt, da ihre Erben (dh ihre Kinder, die nicht seine sind) ihre Kethuba von den Erben des Ehemanns abholen, begraben sie sie. Und wir schließen im Übrigen, dass die Erben des Mannes verpflichtet sind, sie zu begraben, wenn sie gestorben ist und ihre Kethuba nicht geschworen hat (dass sie sie nicht gesammelt hat). In diesem Fall sammeln ihre Erben ihre Kethuba nicht.]

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