Mesorat%20hashas zu Avodah Zarah 4:10
גּוֹי שֶׁנִּמְצָא עוֹמֵד בְּצַד הַבּוֹר שֶׁל יַיִן, אִם יֶשׁ לוֹ עָלָיו מִלְוָה, אָסוּר. אֵין לוֹ עָלָיו מִלְוָה, מֻתָּר. נָפַל לַבּוֹר וְעָלָה, וּמְדָדוֹ בַקָּנֶה, הִתִּיז אֶת הַצִּרְעָה בַקָּנֶה אוֹ שֶׁהָיָה מְטַפֵּחַ עַל פִּי חָבִית מְרֻתַּחַת, בְּכָל אֵלּוּ הָיָה מַעֲשֶׂה, וְאָמְרוּ יִמָּכֵר. וְרַבִּי שִׁמְעוֹן מַתִּיר. נָטַל אֶת הֶחָבִית וּזְרָקָהּ בַּחֲמָתוֹ לַבּוֹר, זֶה הָיָה מַעֲשֶׂה וְהִכְשִׁירוּ:
Wenn ein Nichtjude neben einer Weinzisterne gefunden würde —wenn er ein Pfandrecht daran hatte [der Wein als Garantie für sein Darlehen, in welchem Fall (es wird vermutet, dass) er ihn berührt hat, um seinen Geschmack zu probieren], ist es verboten; wenn nicht, ist es erlaubt. Wenn er (ein Nichtjude) in eine Zisterne [voller Wein] fiel und [tot] auf die Spitze stieg— da seine Berührung, als er hineinfiel, es nicht in (Ableitung von) Nutzen verbietet, da er nicht die Absicht hatte, es zu berühren (—aber wenn er lebendig aufgestanden ist, verbietet er es, um (Nutzen) von seinem Auftauchen zu profitieren, denn er dankt seinem Götzendienst für sein Überleben —)]; oder wenn er [ein Nichtjude] es [den Wein eines Juden] mit einer Stange maß; oder wenn er [ein Nichtjude] eine Hornisse [aus dem Wein eines Juden] mit dem Stab beiseite schnippte [den Wein nicht mit seiner Hand berührte]; oder wenn er den Mund (dh den Schaum) eines schäumenden Kruges [mit seiner Hand (um ihn zu zerstreuen, da dies nicht die normale Art der Trankopferung ist) schlug]—all dies geschah tatsächlich, und sie (die Weisen) entschieden: Lass verkauft werden (an einen Nichtjuden); und R. Shimon erlaubte es [(die Halacha stimmt nicht mit R. Shimon überein)]. Wenn er den Krug nahm und ihn in die Zisterne warf— Dies geschah tatsächlich und (die Weisen) erlaubten es [sogar zum Trinken].
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