Halakhah zu Challah 3:4
כַּיּוֹצֵא בוֹ, הַמַּקְדִּישׁ פֵּרוֹתָיו עַד שֶׁלֹּא בָאוּ לְעוֹנַת הַמַּעַשְׂרוֹת, וּפְדָאָן, חַיָּבִין. וּמִשֶּׁבָּאוּ לְעוֹנַת הַמַּעַשְׂרוֹת, וּפְדָאָן, חַיָּבִין. הִקְדִּישָׁן עַד שֶׁלֹּא נִגְמְרוּ, וּגְמָרָן הַגִּזְבָּר, וְאַחַר כָּךְ פְּדָאָן, פְּטוּרִין, שֶׁבִּשְׁעַת חוֹבָתָן הָיוּ פְטוּרִין:
Ebenso ist man in Ma'aserot verpflichtet , wenn man seine Produkte vor dem Inkrafttreten der Verpflichtung geweiht hat und Ma'aserot [Zehnten] in Kraft tritt und sie einlöst ; und wenn man einlöst , nachdem es den Punkt der Verpflichtung für Ma'aserot erreicht hat , ist es in Ma'aserot verpflichtet . Aber wenn man es vor [dem Punkt der Verpflichtung in Ma'aserot ] geweiht hat und der [Tempel] Schatzmeister es vollendet hat und dann der Eigentümer es eingelöst hat, ist es befreit, da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verpflichtung befreit war.
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