Kommentar zu Bava Kamma 5:6
בּוֹר שֶׁל שְׁנֵי שֻׁתָּפִין, עָבַר עָלָיו הָרִאשׁוֹן וְלֹא כִסָּהוּ, וְהַשֵּׁנִי וְלֹא כִסָּהוּ, הַשֵּׁנִי חַיָּב. כִּסָּהוּ הָרִאשׁוֹן, וּבָא הַשֵּׁנִי וּמְצָאוֹ מְגֻלֶּה וְלֹא כִסָּהוּ, הַשֵּׁנִי חַיָּב. כִּסָּהוּ כָרָאוּי, וְנָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר אוֹ חֲמוֹר וָמֵת, פָּטוּר. לֹא כִסָּהוּ כָרָאוּי, וְנָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר אוֹ חֲמוֹר וָמֵת, חַיָּב. נָפַל לְפָנָיו מִקּוֹל הַכְּרִיָּה, חַיָּב. לְאַחֲרָיו מִקּוֹל הַכְּרִיָּה, פָּטוּר. נָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר וְכֵלָיו וְנִשְׁתַּבְּרוּ, חֲמוֹר וְכֵלָיו וְנִתְקָרְעוּ, חַיָּב עַל הַבְּהֵמָה וּפָטוּר עַל הַכֵּלִים. נָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר חֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן, חַיָּב. בֵּן אוֹ בַת, עֶבֶד אוֹ אָמָה, פָּטוּר:
Ein Bor von zwei Partnern —Wenn der erste daran vorbeigegangen ist und es nicht abgedeckt hat, und der zweite und nicht abgedeckt hat, haftet der zweite. [Dies, wenn der erste dem zweiten die Deckung des Bor gab, als er vorbeiging, und er es nicht bedeckte.] Wenn der erste es bedeckte und der zweite vorbeiging und es unbedeckt fand und er es nicht bedeckte, ist das zweite haftbar. Wenn er es richtig bedeckt hat und dort ein Ochse oder ein Esel hineingefallen ist [als die Decke vom Wurm gefressen wurde] und es gestorben ist, haftet er nicht. Wenn er es nicht richtig bedeckte und dort ein Ochse oder ein Esel hineinfiel und es starb, haftet er. Wenn es wegen des Geräusches des Grabens nach vorne fiel, haftet er. [Wenn er grub und der Ochse das Geräusch des Hammers hörte und erschrak und in den Bor fiel und starb, haftet er. Und obwohl wir behaupten können, dass die Haftung, da es aufgrund des Geräusches des Grabens gefallen ist, wegfällt und nur der Faktor übrig bleibt, der das Geräusch des Grabens verursacht, was ihn als indirekte Ursache nicht haftbar machen sollte—dennoch haftet er, da der nezek selbst im bor aufgetreten ist.] (Wenn er aufgrund des Geräusches des Grabens rückwärts fiel) haftet er nicht. [Wenn der Ochse wegen des Geräusches des Grabens über die Mündung des Bors stolperte und rückwärts außerhalb des Bors fiel und starb, haftet er nicht. Denn der Nezek selbst ist im Bor nicht vorgekommen, und das Geräusch des Grabens ist nur eine indirekte Ursache, für die er nicht haftet.] Wenn ein Ochse und seine Geräte hineinfielen und sie zerbrochen waren; ein Esel und seine Zubehörteile, und sie wurden zerrissen [("Brechen" gilt für die Geräte des Ochsen—Joch und Pflug; "Zerreißen", zu den Erscheinungen des Esels— die Kleiderbündel und den Packsattel auf dem Rücken)], er haftet für das Tier und nicht für die Geräte, [es wird geschrieben (2. Mose 21:33): "... und dort fallen ein Ochse oder ein Esel hinein "" —ein Ochse und kein Mann; ein Esel und keine Gefäße.] Wenn ein Ochse hineingefallen ist, der taub oder verstört oder "minderjährig" war, haftet er. [Er haftet jedoch nicht für einen "gesunden" Ochsen, der beim Gehen hätte aussehen müssen.] Er haftet nicht für (minderjährige) Söhne oder Töchter, Schuldner oder Schuldnerinnen.
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